Aktiengesellschaft (AG): Rechtsform, Gründung, Organe
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Eigentum durch Aktien auf Aktionäre verteilt ist. Ihre Organe sind die

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, deren Eigentum durch Aktien auf Aktionäre verteilt ist. Ihre Organe sind die
Die AG ist eine juristische Person, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind,
Die AG ist eine juristische Person bzw. eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 AktG), d.h., sie hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann z.B. – vertreten durch ihren
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft, die von größeren Unternehmen genutzt wird. Sie hat ein Grundkapital von mindestens 50.000 €,
Die AG ist eine unpersönliche Unternehmungsform, eine Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der AG wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht. Der Vorteil für den Aktionär liegt
Die AG ist eine juristische Person, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der
Die Aktiengesellschaft ist eine Gesellschaftsform, die in der Regel den Betrieb eines Unternehmens zum Gegenstand hat. Sie gilt als typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem
Neben der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehört die Aktiengesellschaft (AG) zu den vom deutschen Recht vorgesehenen Kapitalgesellschaften. Dementsprechend zeichnet sich die
Die Aktiengesellschaft (kurz: AG) ist eine Kapitalgesellschaft und eine in Deutschland gesetzlich geregelte Rechtsform für Unternehmen. Sie ist im Aktiengesetz (AktG) verankert. Das Besondere:
Die AG ist eine unpersönliche Unternehmungsform, eine Kapitalgesellschaft. Das Grundkapital der AG wird meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern
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